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Leistungen

Vertrauen ist die Grundlage einer jeden Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.

Nur derjenige Mandant, der seinem Rechtsanwalt vertraut, wird mit der Leistung seines Rechtsanwalts und der Lösung seines Problems zufrieden sein. Vertrauen entsteht durch bestmögliche Beratung und größtmöglicher Transparenz. Transparenz bedeutet für mich, sowohl die Chancen als auch die Risiken offen mit dem Mandanten zu besprechen, auch und vor allem in kostenrechtlicher Hinsicht.

Der Mandant muss sich nach einer Beratung darüber im Klaren sein, wie hoch seine Chancen sind, welche Risiken dabei bestehen und wer die Kosten trägt. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, dass meine Mandanten mir Fragen stellen, gerade dann wenn Antworten noch offen sind.

Meine Leistungen umfassen vor allem die Erstberatung, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Bei einer Erstberatung gemäß § 34 RVG handelt es sich um eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ (BGH-Beschluss vom 3. Mai 2007 – Az. I ZR 137/05).

Haben Sie grundsätzliche oder konkrete Fragen zu Ihrem Rechtsproblem?

Möchten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Sachverhalts um eventuelle Chancen und Risiken bewerten zu können?

Dann wenden Sie sich an mich und vereinbaren Sie einen Termin.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung prüfe ich für Sie mit Ihrer Vollmachterteilung den von Ihnen mir vorgetragenen Sachverhalt und eventuell eingereichte Unterlagen eingehend im Hinblick auf die rechtlichen Erfolgsaussichten. Nach einer solchen Prüfung teile ich Ihnen das Ergebnis der Erfolgsaussichten, möglicher Risiken und Kosten mit und bespreche mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die gerichtliche Vertretung und setze ich mich für Ihre Interessen mit allen erdenklichen rechtlichen Mitteln ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kontaktieren sie uns